Förderprogramme

Neue Förderlinien für den wissenschaftlichen Nachwuchs

Digitale Technologien wirken in den Alltag jedes Einzelnen hinein. Sie verändern nicht nur die Art und Weise, wie wir kommunizieren und miteinander arbeiten, sondern haben auch Einfluss auf das gesellschaftliche Miteinander, wirtschaftliche Entwicklungen und den politischen Prozess. Aus diesem Grund wird für alle wissenschaftlichen Fächer ein Verständnis der technischen Grundlagen sowie des Wirkens digitaler Technologien immer wichtiger. Digitalisierungskompetenzen werden in Zukunft in allen wissenschaftlichen Disziplinen von großer Bedeutung sein.

Das Wissenschaftsministerium und das Bayerische Forschungsinstitut für Digitale Transformation (bidt) der Bayerischen Akademie der Wissenschaften haben zu diesem Zweck neue Nachwuchsförderprogramme aufgelegt. Ziel der Programme ist der Auf- und Ausbau der Digitalkompetenz von Studierenden, Doktoranden sowie Postdocs an Hochschulen in ganz Bayern. Das bidt wird die Programme koordinieren und betreuen.

Die Nachwuchsförderprogramme umfassen sogenannte „Digitalisierungskollegs“ für Studentinnen und Studenten aller Studienrichtungen. Interessierte Hochschulen können hierfür Anträge einreichen. Des Weiteren wird ein „Graduate Center“ für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Promotions- oder Postdoc-Phase beim bidt eingerichtet. Förderbeginn ist je nach Programm im April 2022 oder im Herbst 2022.

Die Bewerbungsphase dafür ist geschlossen.

FAQs und Erläuterungen zu den Ausschreibungen
Call for application (EN version)

Übersicht

bidt-Digitalisierungskollegs

Zielgruppe der bidt Digitalisierungskollegs sind Studierende an Hochschulen in Trägerschaft des Freistaats Bayern sowie an staatlich anerkannten Hochschulen, die vom Freistaat Bayern maßgeblich refinanziert werden. Gefördert werden durch die Digitalisierungskollegs interdisziplinäres Arbeiten sowie ein grundlegendes Verständnis für zentrale Fragen der Digitalisierung und deren Wechselwirkungen mit der Gesellschaft. Das Digitalisierungskolleg wird idealerweise für Studierende in Masterstudiengängen oder in den letzten ein bis zwei Semestern eines grundständigen Studiengangs angeboten.

Die Digitalisierungskollegs werden durch das bidt koordiniert.

Bewerbungsformular
Verbundbewerbungsformular
Ausschreibung

Überblick über die Förderung

Ein bidt Digitalisierungskolleg besteht aus einzelnen Projekten, in denen Studierende interdisziplinäre Lösungen für Fragen der digitalen Transformation entwickeln. Das Thema eines Digitalisierungskollegs ist individuell je nach Schwerpunkt der Antrag stellenden Hochschule bzw. Hochschulen zu definieren. Mögliche Themenfelder sind die Reflexion der gesellschaftlichen Auswirkungen bestimmter technologische Entwicklungen (z. B. KI, Big Data Analytics, Kryptographie) oder die Frage, welche Rolle digitale Technologien in Zukunft in verschiedenen Bedarfsfeldern (wie z. B. Arbeiten, Wohnen, Mobilität, Gesundheit, Sicherheit) spielen werden. Die Digitalisierungskollegs sollen aktuelle Fragen der gesellschaftlichen Gestaltung der Digitalisierung aufgreifen und einen starken Praxisbezug aufweisen. Sie werden von Wissenschaftlerinnen bzw. Wissenschaftlern geleitet und von ein bis zwei Coaches aktiv betreut.

Kernelement sowohl des Digitalisierungskollegs als auch der einzelnen Projekte ist die Interdisziplinarität. Die Ausschreibung ist offen für alle Fächergruppen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass sowohl die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler als auch die Studierenden mindestens zwei unterschiedlichen Fächern angehören, darunter ein Fach mit direktem Bezug zur Technik.

Förderumfang

Für das Programm sind insgesamt bis zu 2,1 Mio. € pro Jahr zur Förderung der ausgewählten Vorhaben vorgesehen. Die Förderdauer ist auf vier Jahre angelegt (vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel durch den Haushaltsgesetzgeber und einer Zwischenevaluierung mit positivem Ergebnis). Der Förderzeitraum wird sich voraussichtlich vom 01.09.2022 bis zum 31.08.2026 erstrecken. Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst strebt die Förderung von bis zu 15 Digitalisierungskollegs (Einzel- oder Verbundanträge) an.

Förderfähig sind grundsätzlich Sach- und Personalkosten (einschließlich Kosten für Dienstleistungen, z.B. Vergütung für Gastdozierende). Beantragt werden können Personalmittel im Umfang von 0,5 bis 2 Stellen pro Digitalisierungskolleg.

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Eine Eigenbeteiligung der Hochschulen über die Bereitstellung von Infrastruktur (z.B. Räumlichkeiten) und die generelle Unterstützung des Vorhabens hinaus sowie die Einwerbung von Mitteln Dritter zur anteiligen Finanzierung des Digitalisierungskollegs sind wünschenswert und verdeutlichen das Engagement der Hochschule bzw. Hochschulen, aber nicht obligatorisch.

Kosten bereits laufender Maßnahmen sowie bestehender Aktivitäten können nicht gefördert werden.

Es wird erwartet, dass die Finanzierung der Digitalisierungskollegs im Anschluss an die Förderung von den Hochschulen übernommen wird, um eine nachhaltige Wirkung zu erzielen.

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind alle Hochschulen in Trägerschaft des Freistaats Bayern, also Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Kunsthochschulen, sowie alle staatlich anerkannten Hochschulen, die vom Freistaat maßgeblich refinanziert werden. Verbundanträge und Anträge von bzw. mit Kunsthochschulen werden ausdrücklich begrüßt.

Eine Hochschule kann maximal zwei Einzelanträge einreichen. Die Zahl der Beteiligungen an Verbundanträgen ist nicht begrenzt.
Verbundanträge werden sowohl bei der Auswahl als auch im Hinblick auf den Förderumfang besonders berücksichtigt. Bei Verbundanträgen ist eine Sprecherhochschule als zentrale Ansprechpartnerin und zentrale Empfängerin der Bewilligung im Falle einer Förderung zu benennen.

Das Bestehen eines (ehemaligen) „ZD.B-Innovationslabors“ ist nicht Voraussetzung für die Antragstellung.

Inhaltliche Voraussetzungen

Basis für die Antragstellung ist ein Konzept der Hochschule bzw. Hochschulen für eine (signifikante Verstärkung der) Qualifizierung der Studierenden unterschiedlicher Disziplinen für zentrale Fragen der Digitalisierung und deren Wechselwirkungen mit der Gesellschaft durch das Digitalisierungskolleg.

  • Das Thema des Digitalisierungskollegs ist individuell je nach Schwerpunkt der Antrag stellenden Hochschule bzw. Hochschulen zu definieren. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass mindestens zwei unterschiedliche Fächer vertreten sind. Eine oder einer der das Digitalisierungskolleg leitenden Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftler soll einen direkten Bezug zur Technik haben, d.h. zur Informatik, Wirtschaftsinformatik, Elektrotechnik oder zu einer vergleichbaren Disziplin.
  • Die einzelnen Projekte des Digitalisierungskollegs sollen einen starken Praxisbezug aufweisen. Ein thematischer Bezug zur Forschung am bidt ist erwünscht. Die Wahl des konkreten Lehrformats (z.B. Vorlesung, Forschungsseminar oder Projektveranstaltung) bleibt den Antrag stellenden Hochschulen überlassen.
  • Auch der Umfang der einzelnen Projekte des Digitalisierungskollegs bleibt den Antrag stellenden Hochschulen überlassen. Voraussetzung ist allein, dass diese unter die übergeordnete Thematik des Digitalisierungskollegs gefasst werden können.
  • Das Digitalisierungskolleg wird idealerweise für Studierende in Masterstudiengängen oder in den letzten ein bis zwei Semestern eines grundständigen Studiengangs angeboten. Es kann sowohl als Zusatzstudium als auch als Modul in den jeweiligen Studiengängen ausgestaltet werden.
  • Durch die Teilnahme an einem Digitalisierungskolleg sollen ECTS Punkte erworben werden können.
  • Die teilnehmenden Studierenden sollen
    • Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens beherrschen,
    • Interesse am und die Fähigkeit zum interdisziplinären Arbeiten haben,
    • ein besonderes Interesse an der gesellschaftlichen Gestaltung der Digitalisierung mitbringen.
  • Das Digitalisierungskolleg ist so auszugestalten, dass es an der Antrag stellenden Hochschule bzw. den Antrag stellenden Hochschulen zur Vorbereitung oder Durchführung einer Abschlussarbeit genutzt werden kann.

Antragstellung

Der Antrag ist in deutscher Sprache in digitaler Form (PDF) mit eingescannter Unterschrift der Hochschulleitung zu übermitteln. Ein Verbundantrag muss von den Leitungen aller beteiligten Hochschulen unterschrieben sein. Des Weiteren ist die beabsichtigte Ausgestaltung des Verbunds im Antrag darzustellen (u.a. Ausgestaltung der (Lehr-) Angebote, Art und Weise der Kooperation und Kostenverteilung).

Der Antrag soll 15 DIN A4-Seiten bei Einzelanträgen bzw. 25 DIN A4-Seiten bei Verbundanträgen nicht überschreiten (Schriftart: Arial, Schriftgröße: 11, Zeilenabstand: 1,5).

Die Anträge sollen wie folgt gegliedert sein:

  1. Allgemeine Angaben
    • Antragstellende Hochschule bzw. Hochschulen, verantwortliche Ansprechperson mit Kontaktdaten (gemäß Formblatt, vgl. unten)
    • Erklärung, dass die zur Förderung beantragten Maßnahmen noch nicht durchgeführt werden, dass der Antrag bei keinem anderen Fördergeber eingereicht wurde und dass die Antragstellenden verpflichtet sind, das bidt unverzüglich zu informieren, wenn der Antrag bei einem anderen Fördergeber eingereicht wird (gemäß Formblatt)
    • Unterschrift der Hochschulleitung bzw. Hochschulleitungen (gemäß Formblatt).
  2. Ausgangslage und Zielsetzung
    • Bestehende, fachübergreifende Angebote zum Erwerb von digitalen Kompetenzen (Ausgangslage)
    • Zielsetzung durch Einrichtung des Digitalisierungskollegs – Was soll damit im Vergleich zur Ausgangslage erreicht werden?
  3. Inhalte
    • Beschreibung des Digitalisierungskollegs sowie der einzelnen Projekte (jeweils Format und Inhalt)
    • Inter- bzw. multidisziplinäre Ausgestaltung
    • Zeitplan zur Umsetzung des Digitalisierungskollegs sowie der Projekte
    • Erwartete Auswirkungen für die Zielgruppe und deren (wiederholte) Messung
  4. Kooperation und Koordination
    • Kooperation innerhalb der einzelnen Hochschule
    • Koordination der Maßnahmen mit anderen Hochschulen (insbesondere bei Verbundanträgen)
    • Optional: Kooperation bzw. Kooperationen mit Partnern außerhalb der Hochschule bzw. Hochschulen
  5. Kosten und Finanzierung des Vorhabens
    • Begründung für die Notwendigkeit der Förderung
    • Angaben zur Kalkulation und Finanzierung des Vorhabens (Gesamtfinanzierung, beantragte Mittel, Förderzeitraum – gemäß Vorlage für die Kostenkalkulation)
  6. Angaben zur Nachhaltigkeit (Fortbestand des Digitalisierungskollegs nach Ende der Förderung)
    • Aussagen, wie und in welchem Umfang das Digitalisierungskolleg fortgeführt wird
    • Angaben zur künftigen Finanzierung des Digitalisierungskollegs.

Dem Antrag kann zur Veranschaulichung zusätzlich eine Darstellung des Konzepts in anderer medialer Form (z.B. Grafiken / Video) beigefügt werden (optional).

Das oben genannte Formblatt sowie die Vorlage für die Kostenkalkulation sind beim bidt erhältlich.

Der Antrag ist ausschließlich als digitale Version (1 PDF-Dokument mit eingescannter Unterschrift der Hochschulleitung oder Hochschulleitungen, max. 10 MB) zu senden an young-talents@bidt.digital

Die Einreichungsfrist für 2022 ist verstrichen.

Auswahlverfahren

Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst entscheidet über die Förderung auf Basis der Empfehlungen einer unabhängigen, inter-disziplinär besetzten Kommission außerbayerischer Expertinnen und Experten. Grundlage der Begutachtung ist der schriftliche Antrag. Die persönliche Vorstellung der Konzepte im Rahmen der Begutachtung ist nicht vorgesehen.

Beurteilungskriterien sind:

  • Schlüssigkeit und Originalität des Konzepts
  • Teilnahme von Studierenden verschiedener Disziplinen
  • Hoher Digitalisierungsbezug und gesellschaftliche Relevanz der gewählten Themen
  • Integration des Kollegs in das Forschungsprofil der Hochschule bzw. Hochschulen
  • Erweiterung des Lehrangebots der Hochschule bzw. Hochschulen durch das Digitalisierungskolleg
  • Wissenschaftlicher Ausweis der Leitung des Digitalisierungskollegs
  • Synergien im Fall von Verbundanträgen
  • Umsetzbarkeit des Projekts und angemessene Finanzplanung
  • Nachhaltigkeit der Förderung.

Im Falle einer Förderung gelten folgende Obliegenheiten:

  • Zwischenbericht als Grundlage für die Zwischenevaluation nach etwa zwei Jahren Laufzeit
  • Abschlussbericht zum Ende der Laufzeit
  • Teilnahme an gemeinsamen Veranstaltungen und Mitwirkung an übergreifenden Aktivitäten in Bezug auf die Nachwuchsförderung am bidt
  • Mitwirkung im Fall der Evaluierung des Förderprogramms.

Graduate Center für Promovierende

Das Förderprogramm ermöglicht Promovierenden die Vernetzung und Weiterbildung im Bereich Digitalisierung sowie eine finanzielle Unterstützung der Forschungsaktivitäten im Rahmen ihres Promotionsvorhabens. Dadurch sollen Promotionsvorhaben von besonders qualifizierten Doktorandinnen und Doktoranden, die einen für die Digitalisierung bedeutenden technisch, wirtschaftlich oder gesellschaftlich relevanten Fokus haben, gefördert werden. Die Aufnahme im Graduate Center ermöglicht die Teilnahme an Veranstaltungen und Kursen zu aktuellen und relevanten Themen der Digitalisierung.
Teilnehmende des bidt Graduate Center haben außerdem Zugang zu allen Veranstaltungen des bidt, können im Rahmen von Netzwerkveranstaltungen und Arbeitskreisen von einem interdisziplinären Austausch mit anderen Promovierenden sowie Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Gesellschaft profitieren und ihre Sichtbarkeit innerhalb der Fachgemeinschaft und darüber hinaus erhöhen.

Das Graduate Center für Promovierende wird durch das bidt koordiniert.

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Bewerbungsformular
Ausschreibung

Förderumfang

Im Jahr 2022 sollen bis zu 25 Promovierende in das bidt Graduate Center aufgenommen werden. Die Teilnahme am bidt Graduate Center umfasst neben dem Zugang zu Veranstaltungen und Weiterbildungen ein Stipendium von 3.000 € pro Jahr bis zum Ende des Promotionsvorhabens, maximal für die Dauer von vier Jahren (vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel durch den Haushaltsgesetzgeber).

Die Aufnahme erfolgt nach erfolgreicher Bewerbung voraussichtlich zum 15.04.2022.

Voraussetzungen

Für die Förderung können sich alle Promovierenden bewerben, die an einer Hochschule in Trägerschaft des Freistaats Bayern oder einer staatlich anerkannten Hochschule, die vom Freistaat maßgeblich refinanziert wird, promovieren.

Doktorandinnen werden nachdrücklich ermutigt, sich zu bewerben.

Eine Bewerbung muss folgende Unterlagen umfassen:

  • Ausgefülltes Bewerbungsformular einschließlich der Beschreibung des Promotionsvorhabens. Das Promotionsvorhaben soll einen für die Digitalisierung bedeutenden technischen, wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Fokus haben und auf die Dauer von bis zu vier Jahren angelegt sein. Die Gliederung für die Beschreibung ist dem Bewerbungsformular zu entnehmen.
  • Lebenslauf einschließlich Zeugnisse
  • Nachweis über einen hervorragenden Hochschulabschluss oder vergleichbaren staatlich anerkannten Studienabschluss, der zur Promotion an einer Hochschule qualifiziert
  • Unterstützungserklärung durch die betreuende Hochschullehrerin oder den betreuenden Hochschullehrer; bei einer kooperativen Promotion eine gemeinsame Unterstützungserklärung der Betreuenden an beiden Hochschulen, z.B. im Rahmen eines Bay-WISS-Verbundkollegs (siehe dazu das Bewerbungsformular).

Außerdem werden sehr gute Englischkenntnisse vorausgesetzt, da die Verkehrssprache im Graduate Center Englisch ist. Ebenso werden Grundkenntnisse in Deutsch vorausgesetzt und das Interesse, diese zu erweitern.

Wünschenswert sind darüber hinaus fachübergreifende Interessen und erste Erfahrungen an der Schnittstelle zu anderen Disziplinen.

Im Falle einer Aufnahme in das Graduate Center wird eine aktive Mitwirkung am Kursprogramm erwartet.

Promovierende, die bereits in anderer Form vom bidt gefördert oder vergütet werden, können kein Stipendium erhalten, aber an den weiteren Fördermöglichkeiten teilhaben.

Bewerbung

Bewerbungen können mit dem oben bereitgestellten Bewerbungsformular eingereicht werden.

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsformular mit Promotionsvorhaben, Lebenslauf und Zeugnisse, Unterstützungserklärung) sind in einem einzigen PDF-Dokument (max. 7 MB) an young-talents@bidt.digital zu senden.

Die Bewerbungsfrist für 2022 ist verstrichen. Neue Bewerbungen sind voraussichtlich wieder in der Ausschreibung 2023 möglich.

Auswahlverfahren

Über die Förderung wird auf Basis der Empfehlungen eines interdisziplinär zusammengesetzten Auswahlgremiums entschieden. Grundlage hierfür ist die schriftliche Bewerbung.

Die Auswahl erfolgt nach der fachlichen Qualifikation der Bewerberin oder des Bewerbers, der wissenschaftlichen Qualität des Forschungsvorhabens und dessen Relevanz für Aspekte der digitalen Transformation.

Graduate Center für Postdocs

Das bidt Graduate Center richtet sich an herausragende Postdocs mit einem Themenschwerpunkt im Bereich Digitalisierung und ihrer Wechselwirkung mit der Gesellschaft. Ziel ist es, besonders qualifizierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler bei der Entwicklung ihres Forschungsprofils zu unterstützen und damit für den Verbleib in der Wissenschaft zu qualifizieren, insbesondere für die Übernahme einer tenure track Stelle, einer Nachwuchsforschungsgruppenleitung oder einer vergleichbaren Position. Vorrangig werden exzellente Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler ab dem ersten oder zweiten Jahr nach der Promotion gefördert. Ihr Forschungsvorhaben soll einen für die Digitalisierung bedeutenden technischen, wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Fokus aufweisen.

Die Förderung umfasst die Finanzierung einer Stelle an einer Hochschule und damit die Möglichkeit, ein eigenständiges Forschungsprofil aufzubauen. Außerdem werden die Vernetzung und Weiterqualifikation im Bereich Digitalisierung gefördert.

Das Graduate Center für Postdocs wird durch das bidt koordiniert.

Bewerbungsformular
Ausschreibung

Förderumfang

Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst strebt die Aufnahme von bis zu zehn Postdocs in das Graduate Center im Jahr 2022 an.
Die Förderung umfasst Personalmittel für die Stelle des Postdocs mit einer Wertigkeit von maximal E14 TV-L sowie jährliche Forschungsmittel in Höhe von je 15.000 € für die Dauer von maximal vier Jahren (vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel durch den Haushaltsgesetzgeber und einer Zwischenevaluierung mit positivem Ergebnis).

Die benötigte Infrastruktur sowie sämtliche weiteren notwendigen Ressourcen müssen von der Hochschule bereitgestellt werden, an der die Stelle angesiedelt ist.

Die Aufnahme in das Graduate Center ermöglicht außerdem die Teilnahme an Veranstaltungen und Kursen zu aktuellen Themen der Digitalisierung sowie die Teilnahme an Schulungsangeboten zur Karriereentwicklung. Die Teilnehmenden des bidt Graduate Center haben Zugang zu allen Veranstaltungen des bidt, können im Rahmen von Netzwerkveranstaltungen und Arbeitskreisen von einem interdisziplinären Austausch mit anderen Postdocs und Promovierenden sowie Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Gesellschaft profitieren und ihre Sichtbarkeit innerhalb der Fachgemeinschaft und darüber hinaus erhöhen.

Die Aufnahme erfolgt nach erfolgreicher Bewerbung voraussichtlich zum 01.10.2022.

Nach zwei Jahren Förderlaufzeit wird auf der Grundlage eines Berichts der Arbeitsfortschritt überprüft und über eine Fortsetzung der Förderung entschieden.

Voraussetzungen

Zielgruppe sind Postdocs, die sich in den ersten ein bis zwei Jahren nach der Promotion befinden und eine wissenschaftliche Karriere anstreben. Die (künftige) Stelle der Bewerberin bzw. des Bewerbers muss an einer Hochschule in Trägerschaft des Freistaats Bayern oder einer staatlich anerkannten Hochschule, die durch den Freistaat Bayern maßgeblich refinanziert wird, angesiedelt sein.

Eine Bewerbung muss folgende Unterlagen umfassen:

  • Ausgefülltes Bewerbungsformular einschließlich einer Erklärung, ob Bereitschaft zur Übernahme eines Arbeitskreises und zum Austausch mit Doktoranden und anderen Postdocs besteht
  • Fünfseitiges Exposé, in dem das Forschungsvorhaben beschrieben wird; das Forschungsvorhaben soll einen für die Digitalisierung bedeutenden technischen, wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Fokus haben und auf die Dauer von bis zu vier Jahren angelegt sein.
  • Lebenslauf einschließlich Zeugnisse
  • Nachweis über eine hervorragende Promotion oder einen vergleichbaren staatlich anerkannten Abschluss oder die Annahme als Habilitandin oder Habilitand
  • Unterstützungserklärung durch die Hochschule, an der die Stelle der Bewerberin bzw. des Bewerbers angesiedelt werden soll; ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis ist nicht Antragsvoraussetzung.

Es werden außerdem sehr gute Englischkenntnisse vorausgesetzt, da die Verkehrssprache im Graduate Center Englisch ist. Ebenso werden Grundkenntnisse in Deutsch und das Interesse, diese zu erweitern, vorausgesetzt.

Wünschenswert sind darüber hinaus fachübergreifende Interessen und erste Erfahrungen an der Schnittstelle zu anderen Disziplinen.

Befürwortungen durch Dritte sind dem Antrag nicht beizulegen.

Im Falle einer Aufnahme in das Graduate Center wird eine aktive Mitwirkung am Kursprogramm erwartet.

Bewerbung

Bewerbungen können mit dem oben bereitgestellten Bewerbungsformular eingereicht werden.

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsformular, Exposé des Forschungsvorhabens, Lebenslauf und Zeugnisse, Unterstützungserklärung) sind in einem einzigen PDF-Dokument (maximal 10 MB) an young-talents@bidt.digital zu senden.

Die Bewerbungsfrist für 2022 ist verstrichen.

Auswahlverfahren

Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst entscheidet über die Förderung auf Basis der Empfehlungen einer unabhängigen, interdisziplinär besetzten Kommission außerbayerischer Expertinnen und Experten. Grundlage der Begutachtung ist grundsätzlich der schriftliche Antrag.

Die Auswahl erfolgt nach der fachlichen Qualifikation der Bewerberin oder des Bewerbers, der wissenschaftlichen Qualität des Forschungsvorhabens und dessen Relevanz für Aspekte der digitalen Transformation.

Ansprechpartnerinnen

Dr. Christina Dieckhoff
Forschungskoordinatorin
young-talents@bidt.digital
Dr. Maria Staudte
Forschungskoordinatorin
young-talents@bidt.digital

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