Studie

ETHIK UND RECHT

Neue bidt-Studie zur Gesichtserkennung empfiehlt eine Stellungnahme der europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden und ein Moratorium

Die neue Studie Gesichtserkennung des bidt ist ein Diskussionsbeitrag zur Regulierung dieser Technologie mit Perspektiven aus den Rechtswissenschaften, der Informatik und der Ethik. Ausgehend von der Analyse unterschiedlicher Anwendungsfelder entwickeln die Forscherinnen und Forscher Empfehlungen für eine Regulierung auf EU- und nationaler Ebene.

  • Handlungsbedarf sehen sie dort, wo Gesichtserkennungssysteme dazu eingesetzt werden, Bürgerinnen und Bürger zu klassifizieren und zu identifizieren.
  • Um Betroffene wirksam schützen zu können, empfehlen sie zweierlei: mit Blick auf die Klassifizierung eine gemeinsame Stellungnahme der europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden und für den Einsatz biometrischer Gesichtserkennung im öffentlichen Raum in Deutschland ein Moratorium.
Zur Studie Gesichtserkennung

Die Anwendungsmöglichkeiten der biometrischen Gesichtserkennung entwickeln sich stetig weiter. Sie reichen vom Entsperren des Smartphones und dem Einsatz bei der Passkontrolle (Authentifikation) über den Abgleich von Videoaufnahmen mit Datenbanken bei polizeilichen Ermittlungen (Identifikation) bis zur verbesserten Diagnose von Krankheiten und dem Erkennen von Emotionen (Klassifikation). Zugleich wird der Einsatz von Technologien zur Gesichtserkennung in der Öffentlichkeit und von politischen Entscheidungsträgern kontrovers diskutiert: Forderungen nach einer strengen Regulierung oder einem Verbot werden lauter.

In ihrer Analyse zeigen die bidt-Autorinnen und -Autoren Nikolaus Bauer, Jan Gogoll und Niina Zuber unterschiedliche Anwendungsfälle auf und nehmen eine rechtliche Einordnung vor. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass mit Ausnahme der Gesichtserkennung zum Zwecke der Authentifikation rechtlicher Handlungsbedarf für die Anwendungsbereiche der Klassifikation und Identifikation besteht.

„Denn die Klassifizierung mit Gesichtserkennungssystemen greift tief in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen ein und birgt die Gefahr von Diskriminierungen, da Merkmale wie Geschlecht, Hautton oder Emotionen analysiert werden. Eine gesetzliche Rechtsgrundlage für den Einsatz der Systeme ist nicht ersichtlich. Deshalb dürfen die Systeme nur auf Basis einer Einwilligung und lediglich in eng bestimmten Fällen eingesetzt werden, insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Wissenschaft und Sicherheit des Straßenverkehrs“, so Nikolaus Bauer, wissenschaftlicher Referent Forschung am bidt. Die Autorinnen und Autoren sprechen sich für eine gemeinsame Stellungnahme der europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden aus, in der die engen Anwendungsfälle von Gesichtserkennung zum Zwecke der Klassifizierung festgelegt werden, um Betroffene wirksam zu schützen.

Ein Schwerpunkt der Studie ist der Einsatz von biometrischer Gesichtserkennung im öffentlichen Raum. Hier besteht ein Spannungsverhältnis: Einerseits hat der Staat eine Schutzpflicht für seine Bevölkerung, andererseits muss er aber auch die Grundrechte seiner Bürgerinnen und Bürger achten. Die Europäische Kommission will derzeit einen engen Rahmen vorgeben, in dem biometrische Gesichtserkennung im öffentlichen Raum ausnahmsweise zulässig sein soll. Wenn sich die Regulierungsvorschläge der Europäischen Kommission durchsetzen sollten, könnte der nationale Gesetzgeber in Deutschland innerhalb des engen europäischen Rahmens eine Rechtsgrundlage für die biometrische Gesichtserkennung im öffentlichen Raum schaffen.

Die Autorinnen und Autoren befürworten allerdings ein Moratorium für den Einsatz biometrischer Gesichtserkennung in Deutschland, denn die Frage der gesellschaftlichen Akzeptanz sei noch nicht geklärt. „Die biometrische Gesichtserkennung im öffentlichen Raum bedeutet einen sehr schweren Eingriff in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger. Bevor eine Rechtsgrundlage auf nationaler Ebene geschaffen wird, sollte eine demokratische Debatte geführt werden, ob die Gesellschaft die Systeme auch will. Bis zu deren Abschluss sollte es ein Moratorium für den Einsatz biometrischer Gesichtserkennung im öffentlichen Raum in Deutschland geben“, so Nikolaus Bauer weiter.

AnsprechpartnerInnen

Für Presseanfragen

Margret Hornsteiner | Abteilungsleiterin Dialog
Tel.: +49 89 540 235 630
E-Mail: presse@bidt.digital

Zur Studie

Nikolaus Bauer | Wissenschaftlicher Referent Forschung
Tel.: +49 89 540 235 618 | E-Mail: nikolaus.bauer@bidt.digital

4. November 2021

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