Interview
ETHIK UND RECHT

„Datennutzung ist mit Datenschutz vereinbar“

Warum die Bundesregierung eine eigene Datenstrategie braucht, wie sie Deutschland voranbringen kann und was Daten mit Bürgerrechten zu tun haben, darüber sprechen wir mit Dirk Heckmann, Professor für Recht und Sicherheit der Digitalisierung an der TU München und Mitglied des bidt-Direktoriums.

Die Bundesregierung hat im Januar ihre Datenstrategie veröffentlicht. Was steckt dahinter?

Die Datenstrategie ist im Kontext anderer Strategien zu sehen, die die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode initiiert und erlassen hat. Dazu gehören die KI-Strategie und die Blockchain-Strategie. In der Datenstrategie geht es neben dem Thema Datenschutz beispielsweise auch darum, wie man Daten sinnvoll nutzen und der Zivilgesellschaft zur Verfügung stellen kann. Was das Papier auszeichnet: Es ist in besonderem Maße fachlich fundiert. Denn die Federführung hatte ein ungewöhnlich besetztes Referat im Kanzleramt, das Referat 621.

Was macht dieses Referat so besonders?

Der Kanzleramtsminister Helge Braun hat im Mai 2018, auch über Twitter, nach „Nerds fürs Kanzleramt“ gesucht. Es wurden ausdrücklich keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anderer Ministerien für zwei, drei Jahre in das neue Referat abgeordnet, sondern Menschen von außerhalb gesucht. Herausgekommen ist ein Team, das aus der Referatsleiterin Kirsten Rulf und fünf Referentinnen aus den Bereichen Recht, Politik, Ökonomie, Soziologie und Datenwissenschaften besteht. Dieses Referat ist komplett weiblich, jung und digital besetzt. Das ist bemerkenswert!

Inwiefern spiegelt sich die ungewöhnliche Zusammensetzung des Referats in dem Papier wider? Als Sachverständiger im Ausschuss Digitale Agenda des Deutschen Bundestags haben Sie eine eingehende Stellungnahme zur Datenstrategie abgegeben.

Die Datenstrategie kommt nicht mit abstrakten Formulierungen und politischen Kompromissformeln daher, sondern beschreibt sehr konkret und sehr fundiert den Status quo in Sachen Datenschutz und Datennutzung. Durchaus selbstkritisch zeigt sie auch Defizite auf, die in Deutschland derzeit noch bestehen. Vor allem aber zeichnet sie sich durch eine Vielzahl von Handlungsempfehlungen und Projekten aus: Es sind mehr als 230 Einzelmaßnahmen in einem Katalog aufgeführt.

Können Sie ein Beispiel nennen?

Ein schönes Beispiel ist die Forderung, sogenannte Chief Data Scientists in allen Bundesbehörden einzuführen. Sie sind keine Datenschutzbeauftragten, wie es sie bereits gibt, sondern sozusagen Datennutzungsbeauftragte, die in der öffentlichen Verwaltung ganz explizit auch auf die Chancen der Datennutzung eingehen und den Umgang mit digitalen Daten in Behörden verbessern sollen.

Warum ist das so wichtig?

Nehmen wir die Coronakrise: Gäbe es solche Datennutzungsbeauftragten bereits in allen Gesundheitsämtern, in Kliniken und Ministerien, dann hätten wir derzeit wahrscheinlich weniger Probleme mit der Logistik in der Pandemie. Die Datenstrategie legt zudem großen Wert auf die nicht personenbezogenen Daten. Es gibt viele Sachdaten in ganz unterschiedlichen Kontexten, die sehr wertvoll sind und die es zu digitalisieren gilt, um sie für Menschen nutzbar zu machen. Da sprechen wir zum Beispiel von Infrastruktur-, Geo- oder Wetterdaten, die man für eine smarte Landwirtschaft braucht. Diese Daten könnten teilweise auch öffentlich zugänglich gemacht werden – da sind wir bei dem wichtigen Stichwort Open Data.

Wie werden die Ideen und Forderungen aus der Datenstrategie umgesetzt?

Auf ganz unterschiedliche Weise. Das geht von Forschungsprojekten, die an Universitäten initiiert werden, bis hin zu Gesetzesänderungen und Impulsen für die europäische Gesetzgebung. Hinzu kommen politische Maßnahmen. Dazu gehören die angesprochenen Datennutzungsbeauftragten und Datenlabore, aber auch eine Bestandsaufnahme der eigenen Daten. Dabei reden wir von Datenpools, die entstehen und miteinander vernetzt werden sollen. Erste Projekte sind auch schon angestoßen oder sogar umgesetzt worden. Dazu gehört etwa die App „Stadt | Land | DatenFluss“, die man schon herunterladen kann. Dabei geht es darum, der breiten Bevölkerung auf spielerische Weise zu zeigen, was Datenschutz und Datennutzung bedeuten.

Datenstrategie der Bundesregierung
Weitere Informationen

Sie haben vorhin kurz die Bedeutung von Open Data angesprochen. Um dieses Thema wird es auch beim For..Net Symposium Ihrer Forschungsstelle für IT-Recht und Netzpolitik – in Kooperation mit dem bidt – am 15. und 16. April gehen. Dort dreht sich alles um Digitalisierung und Gemeinwohl.

Genau. Wir wollen uns damit befassen, welchen Wert eigentlich Daten für die Zivilgesellschaft haben. Viele Dinge wären gar nicht möglich ohne den Zugang zu entsprechenden Daten. Wir brauchen Gesundheitsdaten, um die Pandemie zu bekämpfen. Wir brauchen Mobilitätsdaten, um Antworten zu finden auf den Klimawandel und um neue Formen der Fortbewegung zu entwickeln. Auch Bürgerrechte können wir stärken, wenn der Staat den Bürgerinnen und Bürgern einen Zugang zu bestimmten, nicht personenbezogenen Datenbeständen verschafft – da sind wir wieder bei Open Data. Wären diese Daten über Register öffentlich zugänglich, könnten sich beispielsweise Eltern darüber informieren, wie es um die Ausstattung mit technischen Geräten an der Schule ihrer Kinder bestellt ist. Der Bürger sollte nicht der Bittsteller sein, vielmehr sehen wir bei Staat und Verwaltung die Bringschuld, Daten automatisiert und kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Datennutzung ist mit Datenschutz vereinbar.

Symposium „Gemeinwohl und Digitalisierung – Verantwortung für Gesundheitsschutz, Umweltschutz, Bürgerrechte“

Die wesentlichen Erkenntnisse des 15. For..Net Symposiums haben wir hier für Sie zusammengefasst:

Zum Bericht

Inwieweit machen die Coronakrise und andere Herausforderungen unserer Zeit dieses Thema dringlicher?

Die Pandemie hat gezeigt, dass Themen, die wir ohnehin schon als dringlich ansehen, noch mal an Brisanz gewonnen haben. Die größten Herausforderungen, die es derzeit gibt, hängen mit den Versäumnissen rund um Gesundheitsschutz und Digitalisierung zusammen. Alleine schon das Problem der Priorisierung bei der Impfung ist so ein Beispiel. Der Parameter „Alter“ ist durch Geburtenregister noch einfach festzustellen. Aber die nächste Stufe, also die Frage, wer wie vorerkrankt und damit besonders gefährdet ist, lässt sich schon nicht mehr ohne Weiteres abrufen. Es gibt da kein Register, sondern es muss im Einzelfall festgestellt werden. Wenn die elektronische Patientenakte, die jetzt seit Januar langsam anläuft, erst mal da ist, werden wir es leichter haben, solche Fragen möglichst automatisiert zu klären und dezentral vor Ort zu impfen. Mehr Digitalisierung wäre hier unglaublich wertvoll!

08. April 2021

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